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STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Kündigung / Storno
a) Der Vermieter und Söl Travel als dessen Vertreter sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Durchführung des Mietverhältnisses durch höhere Gewalt oder vergleichbare, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse wesentlich erschwert oder unmöglich wird (z. B. Naturkatastrophen, Brand-, Sturm- oder Wasserschäden, behördliche Anordnungen). Gleiches gilt bei technisch bedingten Systemfehlern oder unbeabsichtigten Doppelbuchungen, soweit diese vom Vermieter nicht zu vertreten sind und keine Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzobjekts möglich ist.
b) Sollte das angemietete Objekt aufgrund der in Abs. a genannten Umstände nicht verfügbar sein, kann der Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten. Gleichwertig ist ein Objekt, das in Lage (max. 8km entfernt), Größe (+/- 10qm2), Ausstattung und Preis dem gebuchten Objekt im Wesentlichen entspricht. Nimmt der Mieter das Ersatzangebot nicht an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden dem Mieter bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) Kündigung des Mieters bis zu 1 Woche vor Anreise: Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (10% des Mietzinses) sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz nach bis zu 90% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Söl Travel empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

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Sofern eine anderweitige Vermietung des Objektes gelingt, hat der Mieter € 80,- als Kostenpauschale an Söl Travel zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwands zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
d) Nichtantritt oder vorzeitige Abreise: Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. In diesen Fällen muss der Mieter 100% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht oder nur teilweise nutzen konnte. Auch eine Rückerstattung von nicht angefallenen Gebühren ist nicht möglich. Söl Travel empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

Hier geht es zu den AGB’s